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Ausgleichsabgabe

Sparen Sie bis zu 50 % der Kosten!

Wir helfen Ihnen, Kosten zu senken: Denn, indem Ihr Unternehmen Aufträge an uns – die Caritas Werkstätten Niederrhein – vergibt, können Sie bis zu 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. 

Die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) ist eine Abgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Indem Sie Projekte an uns vergeben, können Sie einen Teil dieser Quote erfüllen und somit die Ausgleichsabgabe reduzieren oder sogar vermeiden.
 

Grafik – Sparen Sie bis zu 50 % der Kosten!

 

Musterrechnung Ausgleichsabgabe 

Sie verfügen über 80 anrechnungspflichtige Arbeitsplätze. Gemäß Gesetz müssen Sie vier schwerbehinderte Menschen beschäftigen (5 % der Arbeitsplätze). Haben Sie keinen dieser Pflichtarbeitsplätze besetzt, beträgt die Höhe Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe 2.880 € je Monat und damit 34.560 € pro Jahr (ab 2024). 

Sie sparen 10.000 €

 

ArbeitsplätzePflichtarbeitsplätzeHöhe der Ausgleichsabgabe
unter 2000 €
20 bis 391

140 € bei weniger als 1 besetztem Platz
210 € bei null besetzen Plätzen

40 bis 592

140 € bei weniger als 2 besetzen Plätzen
245 € bei weniger als 1 besetztem Platz
410 € bei null besetzen Plätzen

ab 605 % der Arbeitsplätze

140 € bei 3 % bis weniger als 5 %
245 € bei 2 % bis weniger als 3 %
360 € bei weniger als 2 %
720 € bei null besetzen Plätzen