Ausgleichsabgabe
Sparen Sie bis zu 50 % der Kosten!
Wir helfen Ihnen, Kosten zu senken: Denn, indem Ihr Unternehmen Aufträge an uns – die Caritas Werkstätten Niederrhein – vergibt, können Sie bis zu 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) ist eine Abgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Indem Sie Projekte an uns vergeben, können Sie einen Teil dieser Quote erfüllen und somit die Ausgleichsabgabe reduzieren oder sogar vermeiden.
Musterrechnung Ausgleichsabgabe
Sie verfügen über 80 anrechnungspflichtige Arbeitsplätze. Gemäß Gesetz müssen Sie vier schwerbehinderte Menschen beschäftigen (5 % der Arbeitsplätze). Haben Sie keinen dieser Pflichtarbeitsplätze besetzt, beträgt die Höhe Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe 2.880 € je Monat und damit 34.560 € pro Jahr (ab 2024).
Sie sparen 10.000 €
Arbeitsplätze | Pflichtarbeitsplätze | Höhe der Ausgleichsabgabe |
---|---|---|
unter 20 | 0 | 0 € |
20 bis 39 | 1 | 140 € bei weniger als 1 besetztem Platz |
40 bis 59 | 2 | 140 € bei weniger als 2 besetzen Plätzen |
ab 60 | 5 % der Arbeitsplätze | 140 € bei 3 % bis weniger als 5 % |