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Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Gutenbergstraße 36
47443 Moers
Telefon: 02841.989-0
E-Mail: info@cwwn.de

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist das

Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund.
Tel.: 0231/13 89 85-0
E-Mail: info@kdsz.de

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

3. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Peter Hippler
Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Gutenbergstraße 36
47443 Moers
E-Mail: datenschutz@cwwn.de

4. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. g KDG gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
•    Browsertyp und Browserversion
•    verwendetes Betriebssystem
•    Referrer URL
•    Hostname des zugreifenden Rechners
•    Uhrzeit der Serveranfrage
•    IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist § 6 Abs. 1 lit. g KDG, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (§ 6 Abs. 1 lit. b KDG). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist § 6 Abs. 1 lit. c KDG, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

5. Analyse Tools und Werbung

Matomo (ehemals Piwik)
Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert.
Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.
Die Speicherung von Matomo-Cookies erfolgt auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. g KDG. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

6. Plugins und Tools

YouTube
Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. g KDG dar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy.

 

Quelle: eRecht24

 

AGB

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen unserer Lieferanten. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten über die von ihnen angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert zwischen uns und unserem jeweiligen Lieferanten vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwen-dung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Im Übrigen gelten diese Einkaufsbedingungen nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB.

§ 2 Bestellungen und Aufträge

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, hat der jeweilige Lieferant unsere Kaufangebote / Bestellungen anzunehmen binnen drei Werktagen ab Zugang des Kaufangebotes. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme unseres Angebotes ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns.

(2) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jeder-zeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Pro-duktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 7 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, uns die nach sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung betreffend die vorstehenden Änderungen schriftlich anzuzeigen.

(3) Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Anga-be des Grundes zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm etwaig schon erbrachten Teilleistungen vergüten. Die Vergütung von sonstigen Kosten / Aufwendungen setzt voraus, dass der Lieferant den Nachweis erbringt, dass er diesen nachweislich entstandenen Aufwand nicht durch anderweitigen Verkauf der ursprünglich bestellten Produkte kompensieren kann.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsangaben

(1) Der in unserer Bestellung / Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend.

(2) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.

(3) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht ein-schließt und die Vergütung für die – nicht nur leihweise zur Verfügung gestellte – Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbst-kostenpreis zu berechnen. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen.

(4) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank.

(5) In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummern sowie das Datum unserer Bestellung, außerdem etwaige Artikelnummern, die Liefermenge und die Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Absatz 4 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.

(6) Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent p.a. des Auftragswertes.

§ 4 Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die vereinbarte Lieferzeit ist bindend. Vorzeitige Lieferungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu einschließlich des Rücktrittsrechtes und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.

(3) Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen, die der Lieferant zu vertreten hat, nach vorheriger schriftlicher Androhung für jede angefangene Woche des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe zu verlangen in Höhe von 0,5 %, maximal jedoch in Höhe von 5 % des jeweiligen Brutto-Abrechnungsbetrages. Die Vertragsstrafe ist auf einen vom Lieferanten zu ersetzenden, die Vertragsstrafe übersteigenden Verzugsschaden in Anrechnung zu bringen.

(4) Teillieferungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

(5) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über mit Übergabe der Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort.

§ 5 Eigentumssicherung

(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten etwaig zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Evtl. vom Lieferanten angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.

(2) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zah-lungsverpflichtung für die jeweiligen bezogenen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte sind unzulässig.

§ 6 Gewährleistungsansprüche

(1) Bei Mängeln der gelieferten Produkte und Leistungen stehen uns uneinge-schränkt die gesetzlichen Ansprüche zu. Die Gewährleistungsfristen richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, im Einzelfall können wir jedoch aus guten Gründen Verlängerungen mit unseren Lieferanten vereinbaren. Mängel einschließlich Quantitätsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig von uns gerügt, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb von 7 Werktagen seit Eingang der Ware bei uns mitteilen.

(2) Gleiches gilt in Bezug auf „versteckte“ Sachmängel ab deren Entdeckung.

(3) Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche.

(4) Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Ver-jährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung und Män-gelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile bzw. die Nachbesserungsleistung erneut entsprechend den gesetzlichen Re-gelungen.

(5) Duldet eine Mängelbeseitigung entweder wegen Gefahr im Verzug oder im Hin-blick auf die drohende Gefahr eines ganz erheblichen Folgeschadens keinen Aufschub und ist der Lieferant zur unverzüglichen Mängelbeseitigung nicht willens oder nicht in der Lage, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zumindest eine notdürftige Mängelbeseitigung, ggfls. aber auch eine endgültige vorzunehmen; unsere Gewährleistungsansprüche werden durch diese Maßnahmen nicht tangiert.

§ 7 Produkthaftung

(1) Der Lieferant ist für alle von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, und er ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden eigenen Haftung freizustellen. Sollten wir aufgrund eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produktes eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchführen müssen, trägt der Lieferant sämtliche mit dieser Rückrufaktion verbundenen Kosten.

(2) Wir sind berechtigt, von dem Lieferanten den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung auf seine Kosten zu fordern mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. In diesem Fall hat der Lieferant den Abschluss der Versicherung durch Kopie der Haftpflichtpolice nachzuweisen.

§ 8 Mindestlohn

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, den von ihm im Rahmen der Erfüllung des zwischen uns bestehenden Vertrages eingesetzten Arbeitnehmern mindestens entweder den tariflich vorgesehenen oder den nach dem Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Während des Bestehens vertraglicher Beziehungen ist der Lieferant des Weiteren verpflichtet, uns auf Anforderung binnen drei Werktagen durch geeignete schriftliche Unterlagen nachzuweisen, dass er die vorstehend geregelte Zahlungspflicht erfüllt. Die vorstehenden Verpflichtungen wird der Lieferant auch einem etwaigen Nachunternehmer auferlegen.

(2) Sollte der Lieferant schuldhaft gegen die vorstehend geregelte Zahlungsverpflich-tung verstoßen und wir deshalb von Dritten, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Zahlungen in Anspruch genommen werden, stellt der Lieferant uns schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen frei. Außerdem sind wir im Falle eines Verstoßes berechtigt, das bestehende, bei mehreren auch sämtliche Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen bzw. durch Rücktritt vom Vertrag fristlos zu beenden und zugleich Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Ansprüche des Lieferanten hingegen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung sind ausgeschlossen.

§ 9 Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter, verletzt werden. Im Verletzungsfall ist der Lieferant verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen dieser Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend machen. Außerdem hat er uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Der Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, die Bedingungen einer jeden Bestellung sowie sämtli-che für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen) für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsschluss geheim zu halten und nur zur Ausführung der Bestellung zu verwenden. Er wird sie nach Erledigung von Anfragen oder nach Abwicklung von Bestellungen auf Verlangen umgehend an uns zurückgeben.

(2) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in Werbematerialien, Broschüren etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen und für uns gefertigte Liefergegenstände nicht ausstellen.

(3) Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend den vorstehenden Regelungen verpflichten.

§ 11 Sicherheitsvorschriften

Soweit ein Lieferant zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unsere Dienst- und Geschäftsräume betreten muss, haben er und seine Mitarbeiter die für Lieferanten vorgesehenen Eingänge zu benutzen und insbesondere ihre Ankunft an der Pforte anzumelden. Des Weiteren haben er und seine Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften unseres Hauses zu beachten, die in dem für Lieferanten vorgesehenen Eingangsbereich ausgehängt sind. Auf Anforderung stellen wir jedem Lieferanten diese Sicherheitsvorschriften gerne auch vorab schriftlich zur Verfügung.

§ 12 Sonstiges

(1) Vorbehaltlich der Regelungen gemäß § 354 a HGB ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

(2) Wesentliche Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei diese auch als gewahrt gilt bei Nutzung elektronischer Medien. Mündliche Vereinbarungen, soweit hiernach zulässig, sollten möglichst schriftlich bestätigt werden.

§ 13 Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für beide Seiten und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem jeden Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die zwischen uns und einem jeden Lieferanten geschlossenen Verträge bzw. be-stehenden sonstigen rechtlichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtübereinkommen bzw. CISG).

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlichen wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:

Unsere Lieferanten nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhält-nis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

Stand: Sept. 2015

 

Allgemeine Lieferbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

Hinweis

Der Auftrag wird in unseren Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt. Durch Ihren Auftrag leisten auch Sie einen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Menschen.

Unsere Werkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX. Gemäß § 140 SGB IX sind Sie berechtigt, 50 % des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages der von uns erteilten Rechnungen auf die von Ihnen gemäß § 77 SGB IX ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen. Die Arbeitsleistung wird immer separat in unseren Rechnungen ausgewiesen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle unsere Angebote bzw. nachfolgenden Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Be-standteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch “Auftraggeber“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auf-traggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Ein-verständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Im Übrigen gelten unsere Lieferbedingungen nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist/Bindefrist vorsehen. Aufträge unserer Auftraggeber können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für unsere Rechtsbeziehungen zu unseren Auftraggebern ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen, wobei die Schriftform auch durch Korrespondenz per elektronischer Medien gewahrt ist. Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder, mündliche Zusagen/Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, es ergibt sich aufgrund des Inhaltes, dass sie auch ohne schriftliche Bestätigung verbindlich fortgelten sollen.

(3) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform unter Einbeziehung der Korrespondenz über elektronische Medien. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, davon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

(4) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und sonstige technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. In diesem Fall sind zulässige Toleranzen ausdrücklich seitens des Auftraggebers vorzugeben. Alle Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung ge-stellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf der Auftraggeber diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen/Verträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben sowie zzgl. etwaiger Versandkosten.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zugang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mindestens mit 5 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehal-tung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegen-ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet erscheint.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk, es sei denn, die Versendung durch uns wird aus-drücklich vertraglich vereinbart. Dienst- und Werkleistungen haben am vereinbarten Erfüllungsort zu erfolgen, gleiches gilt für die in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche Bereitstellung von Material und sonstigen Hilfsmitteln.

(2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen geltend stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine verbindliche Frist oder ein verbindlicher Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern die Versendung der etwaigen Ware vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Unbeschadet unserer Rechte wegen etwaigen Verzuges des Auftraggebers kön-nen wir vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, wir folglich in der Leistungserbringung behindert sind.

(4) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebs-störungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeits-kräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeit bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Insbesondere müssen wir auch gebotene Rücksicht auf die Befindlichkeiten der von uns betreuten behinderten Menschen nehmen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(5) Zu Teillieferungen sind wir nur berechtigt, wenn

- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestim-mungszwecks verwendbar ist,

- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sicher gestellt ist,

- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklärten uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Geraten wir mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen unter § 8 dieser allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Moers, so-weit nichts anderes bestimmt ist. Schulden wir der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind.

(2) Die Wahl der Versandart und der Verpackung zu liefernder Waren untersteht unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache vom Auftraggeber zu vertreten ist, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Auftraggeber angezeigt haben.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten € 6,50 pro qm pro Monat. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt unsere Lieferung oder Leistung als abgenommen, wenn

- die Lieferung und/oder Leistung einschließlich etwaiger Installationen abge-schlossen sind,

- wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,

- seit Lieferung/Leistung 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Lieferung/Leistung begonnen hat und in diesem Fall seit Liefe-rung/Leistung ebenfalls 12 Werktage vergangen sind,

- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Liefe-rung/Leistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

(7) Verpackungen werden von uns grundsätzlich nicht zurückgenommen mit Ausnahme von Euro-Paletten. Diese hat der Auftraggeber binnen 14 Tagen zurückzugeben, anderenfalls wir Anspruch auf eine Vergütung für die Paletten in Höhe von je

€ 8,50 pro nicht zurückgegebene Euro-Palette haben. Sollte der Kunde die bereits bezahlte Palette zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeben und dies nicht zuvor mit uns vereinbart worden sein, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist für verkaufte Sachen bzw. für die Lieferung von von uns hergestellten Sachen, die ebenfalls dem Kaufrecht unterliegt, beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Gleiches gilt sinngemäß im Fall von Dienst- oder Werkleistungen, die wir zu erbringen hatten. Stehen unsere Leistungen allerdings im Zusammenhang mit einem Bauwerk, so beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme.

(2) Gelieferte Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Gegenstandes oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln unserer Lieferungen und Leistungen sind wir nach unserer, in-nerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer eines etwaigen Rechtsstreites ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns gehemmt.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich macht oder diese unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten einer Mängelbeseitigung zu tragen.

(6) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegen-stände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 7 Schutzrechte

(1) Wir stehen nach Maßgabe dieser Regelung dafür ein, dass unsere Liefergegen-stände frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind. Jede Vertragspartei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) Sollte der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzen, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser allgemeinen Lieferbedingungen.

(3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller wer-den wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise in Folge einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson-dere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung unter § 8 eingeschränkt.

(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Leistung des/der im wesentlichen mängelfreien Gegenstandes/Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes bzw. der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers bzw. ihm selbst oder den Schutz von seinem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit wir gemäß vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Lieferungen und Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischer Weise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von € 100.000,00 (KFZ: 50.000,00 €) je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(6) Soweit wir technische Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung unserer der-zeitigen und künftigen Forderungen gegen den Auftraggeber aus der zwischen uns und unserem Auftraggeber bestehenden Geschäftsbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem, im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung geführten Kontokorrentverhältnis).

(2) Die von uns an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles entsprechend der nachfolgenden Regelung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungs-übereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumser-werb auf unserer Seite eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem im Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen seinen Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

(8) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.

(9) Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Auftraggeber ist Moers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die zwischen uns und unserem Auftraggeber geschlossenen Verträge sowie alle sonstigen rechtlichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtübereinkommen bzw. CISG).

(1) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlichen wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Ziel-setzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.

Stand, Sept. 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbemittelversand

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen den CWWN und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen die CWWN nicht an, es sei denn, die CWWN hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden oder Ihr Angebot in anderer Form annehmen. Vertragspartner sind die CWWN.Die CWWN bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preise, die auf der Webseite der CWWN angegeben sind, enthalten 7% gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten. Die jeweils gültigen Versandkosten entnehmen Sie dem aktuellen Werbemittelkatalog der CWWN oder dem Punkt „Versandkosten“ im Internet-Shop.Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von den CWWN in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist besteht Zahlungsverzug.Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewerten die CWWN die Datenangaben der Besteller und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien und ggf. mit der Firma Freche’s Inkasso GmbH, Albert-Hahn-Str. 7, 47269 Duisburg.Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind die CWWN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls den CWWN ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind die CWWN berechtigt, diese geltend zu machen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die CWWN behalten sich das Eigentum an der bestellten Sache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

§ 5 Lieferung

Sofern die CWWN die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst. Falls die CWWN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Vorlieferant von den CWWN seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und CWWN die benötigten Vorprodukte nicht in zumutbarer Weise aus einer anderen Quelle beziehen kann, sind die CWWN dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn die CWWN bei dem betreffenden Lieferanten verbindlich, rechtzeitig und ausreichend Ware bestellt hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall werden die CWWN den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.Falls die CWWN an der Erfüllung einer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die CWWN oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und die CWWN diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.Auch hierüber werden die CWWN den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.Zur Beachtung bei SchadensfällenBei Transportschäden sind Entschädigungsansprüche durch den Empfänger dadurch zu sichern, dass die Transportunternehmen rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden, d.h. äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Bahntransport ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen.Bei Postsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete usw. der Schaden durch die Post schriftlich zu bescheinigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich erst beim Auspacken herausstellen, muss das Transportunternehmen unverzüglich schriftlich zur Besichtigung aufgefordert werden. Die Fristen für die Benachrichtigung zum Zwecke der Schadensfeststellung betragen: a) bei der Post spätestens 24 Stunden nach der Ablieferungb) bei der Bahn spätestens 7 Tage nach Ablieferungc) bei Speditionstransporten im Zusammenhang mit Bahntransporten spätestens 4 Tage nach Empfang der SendungAlle Rücksendungen zur Gutschrift, zum Austausch und/oder zur Reparatur sind für uns portofrei abzufertigen. Reklamationen und Umtausch sind innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder stammen aus demselben Vertragsverhältnis.Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an CWWN auf Kosten von CWWN  zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. CWWN behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.Die CWWN haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Ferner haften die CWWN für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften die CWWN jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.Die CWWN haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Soweit die Haftung von den CWWN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.Die CWWN behalten sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die jeweilige Vertragsbeziehung ist die Fassung zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch den Nutzer gültig.Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der CWWN.

Stand: 06/18