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Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Gutenbergstraße 36
47443 Moers
Telefon: 02841.989-0
E-Mail: info@cwwn.de

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist das

Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund.
Tel.: 0231/13 89 85-0
E-Mail: info@kdsz.de

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

3. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Peter Hippler
Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Gutenbergstraße 36
47443 Moers
E-Mail: datenschutz@cwwn.de

4. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. g KDG gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
•    Browsertyp und Browserversion
•    verwendetes Betriebssystem
•    Referrer URL
•    Hostname des zugreifenden Rechners
•    Uhrzeit der Serveranfrage
•    IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist § 6 Abs. 1 lit. g KDG, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (§ 6 Abs. 1 lit. b KDG). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist § 6 Abs. 1 lit. c KDG, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

5. Analyse Tools und Werbung

Matomo (ehemals Piwik)
Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert.
Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.
Die Speicherung von Matomo-Cookies erfolgt auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. g KDG. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

6. Plugins und Tools

YouTube
Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. g KDG dar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy.

 

Quelle: eRecht24

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen unserer Lieferanten an uns. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten schließen, insbesondere über den Verkauf, bzw. Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft, sowie Verträge über Dienstleistungen Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert zwischen uns und unserem jeweiligen Lieferanten vereinbart werden.

(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn unser Lieferant im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Bestellung haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe als verbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Der jeweilige Lieferant ist angehalten, unsere Bestellungen binnen von 2 Wochen ab Zugang der Bestellung schriftlich anzunehmen. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme unserer Bestellung ist der Zugang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns. Eine verspätete Annahme des Lieferanten gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.

(3) Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn

(a) wir die bestellte Ware, bzw. Leistungen in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm etwaig schon erbrachten Teilleistungen vergüten. Die Vergütung von sonstigen Kosten / Aufwendungen setzt voraus, dass der Lieferant den Nachweis erbringt, dass er diesen nachweislich entstandenen Aufwand nicht durch anderweitigen Verkauf der ursprünglich bestellten Ware, bzw. Dienstleistung kompensieren kann oder

(b) die Vermögensverhältnisse des Lieferanten sich nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung, bzw. Leistung nicht zu rechnen ist.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsangaben

(1) Der in unserer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

(2) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport der Ware einschließlich Verpackung ein. Bei Dienstleistungen umfasst der Preis die vollständige Erbringung sämtlicher vereinbarten Leistungen ein.

(3) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen.

(4) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung, bzw. nach vollständiger Leistungserbringung, sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

(5) In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummern sowie das Datum unserer Bestellung, außerdem etwaige Artikelnummern, die Liefermenge und die Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Absatz 4 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.

(6) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.

(8) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

(9) Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ausschließlich nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abzutreten.

§ 4 Lieferung, Leistungsfristen, Verzug und Gefahrübergang

(1) Die von uns in der Bestellung angegebene(r) Lieferzeit oder Liefertermin, sowie Leistungsfrist ist bindend. Vorzeitige Lieferungen, bzw. Leistungen, sowie Teillieferungen, bzw. Teilleistungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit oder der Liefertermin, bzw. die Leistungsfrist nicht eingehalten werden kann.

(2) Im Falle des Lieferverzuges stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechtes und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung.

(3) Wir sind berechtigt, bei Liefer- bzw. Leistungsverzug, die der Lieferant zu vertreten hat, - neben unseren gesetzlichen Ansprüchen –nach vorheriger schriftlicher Androhung für jede angefangene Woche des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe zu verlangen in Höhe von 0,5 %, maximal jedoch in Höhe von 5 % des jeweiligen Netto-Abrechnungsbetrages. Die Vertragsstrafe ist auf einen vom Lieferanten zu ersetzenden, die Vertragsstrafe übersteigenden Verzugsschaden in Anrechnung zu bringen.

(4) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Moers zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.

(6) Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen. Betrifft der Vertrag eine vom Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.

(7) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung, bzw. Leistung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 7 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefer-, bzw. Leistungstermin entsprechend. Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, uns die nach sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Liefer-, bzw. Leistungsverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin/der Leistungsfrist, mindestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung betreffend die vorstehenden Änderungen schriftlich anzuzeigen.

(8) Der Lieferant ist zur Inanspruchnahme von Subunternehmern auf eigene Kosten nach vorheriger Absprache mit uns berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet den Lieferanten nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung. Der Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Lieferanten.

§ 5 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten etwaig zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben, bzw. zu vernichten Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Aufbewahrung von Unterlagen im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben unberührt.

(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (zB Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

(3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den Lieferanten wird für uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.

(4) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in seinen Werbematerialien, Broschüren etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen, sowiefür uns gefertigte Liefergegenstände nicht ausstellen.

(5) Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend den vorstehenden Regelungen verpflichten.

(6) Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, hat die Übereignung der Ware auf uns unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.

§ 6a Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen

(1) Bei Sach- und Rechtsmängeln der gelieferten Ware und Leistungen stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.

(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung mitteilen. Die Frist ist gewahrt, wenn wir die Rüge innerhalb vorstehender Frist absenden.

(3) Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche.

(4) Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Lieferant unsere Ansprüche ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über unsere Ansprüche verweigert.

(5) Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

§ 6b Pflichten bei Dienstleistungen, Schlechtleistung

(1) Der Lieferant hat die vereinbarte Dienstleistung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt auszuführen.

(2) Sofern wir davon Kenntnis haben, dass die Dienstleitung nicht vertragsgemäß erbracht wurde, informieren wir unseren Lieferanten unverzüglich – bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 15 Werktagen nach Leistungserbringung. Bei verdeckten Mängeln beginnt diese Rügefrist mit Entdeckung des Mangels. Wird eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Lieferant dies zu vertreten, ist der Lieferant verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für uns innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Produzentenhaftung

(1) Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Der Lieferant hat den Abschluss der Versicherung durch Kopie der Haftpflichtpolice nachzuweisen.

§ 8 Einhaltung von Gesetzen

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.

(2) Der Lieferant ist insbesondere verpflichtet, den von ihm im Rahmen der Erfüllung des zwischen uns bestehenden Vertrages eingesetzten Arbeitnehmern mindestens entweder den tariflich vorgesehenen oder den nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen und uns auf Anforderung binnen von 3 Werktagen durch geeignete schriftliche Unterlagen nachzuweisen, dass er die vorstehend geregelte Zahlungspflicht erfüllt. Die vorstehenden Verpflichtungen wird der Lieferant auch einem etwaigen Nachunternehmer auferlegen.

(3) Sollte der Lieferant schuldhaft gegen die in Abs. 2 geregelte Zahlungsverpflichtung verstoßen und wir deshalb von Dritten, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Zahlungen in Anspruch genommen werden, stellt der Lieferant uns schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen frei. Außerdem sind wir im Falle eines Verstoßes berechtigt, das bestehende, bei mehreren auch sämtliche Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen bzw. durch Rücktritt vom Vertrag fristlos zu beenden und zugleich Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Ansprüche des Lieferanten hingegen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung sind ausgeschlossen.

§ 9 Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter, verletzt werden. Im Verletzungsfall ist der Lieferant verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen dieser Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend machen. Außerdem hat er uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Der Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten.

§ 10 Sicherheitsvorschriften

Soweit ein Lieferant zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unsere Dienst- und Geschäftsräume betreten muss, haben er und seine Mitarbeiter die für Lieferanten vorgesehenen Eingänge zu benutzen und insbesondere ihre Ankunft an der Pforte anzumelden. Des Weiteren haben er und seine Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften unseres Hauses zu beachten, die in dem für Lieferanten vorgesehenen Eingangsbereich ausgehängt sind. Auf Anforderung stellen wir jedem Lieferanten diese Sicherheitsvorschriften gerne auch vorab schriftlich zur Verfügung.

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle aus diesen Einkaufbedingungen, sowie aus der in § 1 beschriebene Vertragsbeziehung zwischen uns und unserem Lieferanten ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft in Moers.

(1) Diese Einkaufsbedingungen und die in § 1 beschriebenen Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem jeweiligen Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(3) Für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten ist ausschließlich das für Moers zuständige Amts- oder Landgericht zuständig. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 18. Juli 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, insbesondere über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend Ware), sowie über die von uns angebotenen Dienstleistungen die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch Kunde genannt) schließen.

(2) Für Kaufverträge über Waren, die in unserem stationären Handel abgeschlossen werden, gelten gesonderte AGB, die in der jeweils gültigen Fassung in unserem betriebseigenen Ladengeschäft ausgehängt sind.

Für Kaufverträge über Waren, die wir im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, sind diese AGB nicht anzuwenden.

Ferner gelten die vorliegenden AGB nicht für unsere Leistungen, die wir im Bereich der KFZ-Reinigung erbringen. 

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmer als auch gegenüber Verbraucher, es sei denn, es ist nachfolgend ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden könnte.

(4) Gegenüber Unternehmer gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn unser Kunde im Rahmen seiner Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Ein-verständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(6) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere individuell auf Anfrage des Kunden erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist/Bindungsfrist vorsehen. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(2) Wurde eine Bindungsfrist in unserem Angebot vereinbart, kommt der Vertrag durch vorbehaltlose Annahme dieses Angebots durch den Kunden innerhalb der Bindungsfrist zustande. Unsere Auftragsbestätigung hat in diesem Fall lediglich deklaratorischen Charakter. Nimmt der Kunde unser Angebot nicht vorbehaltlos an, so kommt der Vertrag jedoch erst zustande, wenn wir die uns zugegangene Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung angenommen haben.

(3) Bestellungen, denen kein individuell erstelltes Angebot von uns vorausgeht, können durch uns innerhalb von 14 Tagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die Bestellung des Kunden und unsere Auftragsbestätigung zustande.

(4) Wir haben das Recht, die Bestellung nicht anzunehmen. Vorstehendes gilt entsprechend für Ergänzungen und Änderungen von Verträgen.

(5) Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen uns und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder, mündliche Zusagen/Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung, wobei die Schriftform auch durch Korrespondenz per elektronischer Medien gewahrt ist.

§ 3 Preise/Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise und Vergütungen. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

(2) Gegenüber Unternehmer werden die Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbraucher beinhalten die Preisangaben bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 3) trägt der Kunde zusätzlich die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

(3) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen nach Lieferung, bzw. Auftragsausführung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zugang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Die Arbeitsleistung wird immer separat in unseren Rechnungen ausgewiesen. Unsere Werkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 219 SGB IX. Unter den Voraussetzungen des § 223 SGB IX ist der Kunde berechtigt, 50 % des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages der von uns erteilten Rechnungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen.

(5) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, kommt er – soweit er Unternehmer ist auch ohne gesetzlich vorgesehener Mahnung - in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(7) Sind wir aus dem Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet.

§ 4 Liefer- und Leistungsfristen, Erfüllungsort, Gefahrübergang und Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungsfristen, -termine werden individuell vereinbart.

(2) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeit bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Insbesondere müssen wir auch gebotene Rücksicht auf die Befindlichkeiten der von uns betreuten behinderten Menschen nehmen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager in Moers, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Schulden wir der Erbringung von Dienstleistungen, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind.

(4) Schulden wir die Lieferung von Waren, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

§ 6 Unsere Pflichten

(1) Wir führen unsere Tätigkeit mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt aus. Unsere Leistungen werden in unseren Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt. Durch den Auftrag leistet der Kunde einen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Menschen.

(2) Wir bewahren die vom Kunden erhaltenen Dokumente sorgfältig auf und unterbinden die Kenntnisnahme ihres Inhalts durch Dritte, es sei denn dies ist zur Abwicklung des Vertrags notwendig.

(3) Wir sind zum Einsatz von Subunternehmern auf eigene Kosten ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet uns nicht von unserer vertraglichen Verpflichtung. Unser Subunternehmer ist unser Erfüllungsgehilfe.

§ 7 Beistellungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Besteht unsere Leistung in Verarbeitung, Verpackung und Montage von Produkten und Materialien ist der Kunde verpflichtet, die leistungsgegenständlichen Produkte und Materialien uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Außerdem ist der Kunde verpflichtet, die für die Ausführung nötigen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, (betrieblichen) Sicherheitsvorschriften, technischen Vorschriften, Instandhaltungs- und Reparaturvorschriften oder sonstige erforderliche Dokumente unentgeltlich beim Vertragsschluss zu übergeben.

(3) Führen wir die vereinbarte Dienstleistung außerhalb unserer Werkstatt aus (z.B. Malerarbeiten und Landschaftspflege) ist der Kunde verpflichtet, die für eine sichere, reibungslose und ordnungsgemäße Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen in seinem Risikobereich zu schaffen, insbesondere hat der Kunde freien Zugang zu allen für die Leistungserbringung erforderlichen Örtlichkeiten zu verschaffen sowie Anschlüsse für Wasser und Energie sowie Lagerraum und sonstige notwendige Hilfsmittel bereitzustellen.

(4) Die durch unsere Leistung etwaig vor Ort anfallenden Anschluss- und Verbrauchskosten trägt der Kunde. Die Entsorgung bezüglich aller mit unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Abfallstoffe obliegt dem Kunden auf dessen Kosten.

(5) Die vertragsgemäße Erfüllung unserer Leistung setzt voraus, dass der Kunde seine Pflichten gemäß diesem § 7 erfüllt.

(6) Erbringt der Kunde seine Beistellungen, sowie seine Mitwirkungshandlungen nicht vertragsgemäß oder nicht in der vereinbarten Frist oder werden wir an der Ausführung der vom Kunden übertragenen Arbeiten durch sonstige Umstände gehindert, die der Risikosphäre des Kunden zuzurechnen sind, können wir zusätzlich zur Vergütung eine angemessene Entschädigung für hierdurch verursachte Mehraufwendungen verlangen.

(7) Eine aufgrund der Verletzung der vorgenannten Obliegenheiten des Kunden nicht oder nicht vollumfänglich ausgeführten Leistung berechtigt den Kunden insbesondere nicht zur (teilweisen) Zurückbehaltung der Vergütung.

§ 8a Gewährleistung bei Verkauf und Lieferung von Waren, Verjährung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist die Ware mangelhaft, können wir – sofern unser Kunde ein Unternehmer ist - zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(2) Gegenüber Unternehmer wird keine Haftung für Schäden der Ware übernommen, soweit diese auf nachfolgende Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, zurückzuführen ist: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; natürliche Abnutzung, Verschleiß; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel; unsachgemäße oder ohne vorherige Zustimmung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.

(3) Bei Unternehmern setzen die Mängelansprüche des Kunden weiterhin voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(4) Bei Unternehmern, abweichend vom § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Ware ein Jahr ab Ablieferung. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 8b Schlechtleistung bei Dienstleistungen

(1) Sofern der Kunde, soweit er Unternehmer ist, davon Kenntnis hat, dass unsere Leistung nicht vertragsgemäß ist, hat er uns unverzüglich – bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung – schriftlich zu informieren. Bei verdeckten Mängeln beginnt diese Rügefrist mit Entdeckung des Mangels.

Im Verhältnis zu Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

(2) Wird eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und haben wir dies zu vertreten, sind wir verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.

(3) Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Der Kunde kann sich nicht auf Mängelrechte berufen, wenn wir keine Gelegenheit erhalten, die angezeigte mangelhafte Leistung zu prüfen und ggfs. zu beheben.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns soweit unser Kunde Unternehmer ist - das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne dieser AGB, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Moers.

Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

Stand: 18. Juli 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH für den stationären Verkauf von Waren

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge die wir mit Verbrauchern - nachfolgend Käufer - im Rahmen unseres stationären Handels abschließen. Die Kaufverträge kommen mit der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH zustande.

(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden könnte.

(3) Der Käufer kann diese AGB in unserem Ladengeschäft zu den dortigen Öffnungszeiten einsehen, sowie sie sich in gedruckter Form aushändigen lassen.

(4) Abweichende Vertragsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die von uns hergestellten Waren bieten wir in unserem betriebseignen Ladengeschäft Geitlingstr. 2-6 in 47228 Duisburg zum Verkauf an. Das Warensortiment umfasst insbesondere aus Glas sowie Metall hergestellte Dekoartikel (nachfolgend Ware).

(2) Die in unserem Ladengeschäft ausgestellten Waren stellen kein Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, selbst ein Vertragsangebot abzugeben.

(3) Der Käufer gibt sein Angebot zum Vertragsschluss in der Regel durch die Ablage der Waren auf der Verkaufstheke ab. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Annahme zustande.

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten

(1) In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei Lieferungen gemäß § 4 trägt der Käufer zuzüglich zum Kaufpreis die Kosten des Transports und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.

(2) Der Kaufpreis, zzgl. eventuell anfallender Transportkosten ist sofort beim Abschluss des Kaufvertrages zu entrichten. Dem Käufer stehen folgende Zahlungsmodalitäten zur Verfügung:

- Zahlung in bar

- Kartenzahlung mit EC-Karte

§ 4 Lieferung

(1) Auf Verlangen und Kosten des Käufers liefern wir die Ware an die vom Käufer beim Vertragsabschluss angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) erfolgt nach unserem Ermessen.

(2) Die Lieferzeiten – und Termine werden individuell vereinbart.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

§ 5 Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

§ 6 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

(b) soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware von uns übernommen wurde;

(c) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbraucher jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

Stand: 18. Juli 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbemittelversand

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen den CWWN und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen die CWWN nicht an, es sei denn, die CWWN hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden oder Ihr Angebot in anderer Form annehmen. Vertragspartner sind die CWWN.Die CWWN bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preise, die auf der Webseite der CWWN angegeben sind, enthalten 7% gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten. Die jeweils gültigen Versandkosten entnehmen Sie dem aktuellen Werbemittelkatalog der CWWN oder dem Punkt „Versandkosten“ im Internet-Shop.Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von den CWWN in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist besteht Zahlungsverzug.Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewerten die CWWN die Datenangaben der Besteller und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien und ggf. mit der Firma Freche’s Inkasso GmbH, Albert-Hahn-Str. 7, 47269 Duisburg.Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind die CWWN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls den CWWN ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind die CWWN berechtigt, diese geltend zu machen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die CWWN behalten sich das Eigentum an der bestellten Sache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

§ 5 Lieferung

Sofern die CWWN die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst. Falls die CWWN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Vorlieferant von den CWWN seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und CWWN die benötigten Vorprodukte nicht in zumutbarer Weise aus einer anderen Quelle beziehen kann, sind die CWWN dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn die CWWN bei dem betreffenden Lieferanten verbindlich, rechtzeitig und ausreichend Ware bestellt hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall werden die CWWN den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.Falls die CWWN an der Erfüllung einer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die CWWN oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und die CWWN diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.Auch hierüber werden die CWWN den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.Zur Beachtung bei SchadensfällenBei Transportschäden sind Entschädigungsansprüche durch den Empfänger dadurch zu sichern, dass die Transportunternehmen rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden, d.h. äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Bahntransport ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen.Bei Postsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete usw. der Schaden durch die Post schriftlich zu bescheinigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich erst beim Auspacken herausstellen, muss das Transportunternehmen unverzüglich schriftlich zur Besichtigung aufgefordert werden. Die Fristen für die Benachrichtigung zum Zwecke der Schadensfeststellung betragen: a) bei der Post spätestens 24 Stunden nach der Ablieferungb) bei der Bahn spätestens 7 Tage nach Ablieferungc) bei Speditionstransporten im Zusammenhang mit Bahntransporten spätestens 4 Tage nach Empfang der SendungAlle Rücksendungen zur Gutschrift, zum Austausch und/oder zur Reparatur sind für uns portofrei abzufertigen. Reklamationen und Umtausch sind innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder stammen aus demselben Vertragsverhältnis.Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an CWWN auf Kosten von CWWN  zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. CWWN behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.Die CWWN haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Ferner haften die CWWN für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften die CWWN jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.Die CWWN haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Soweit die Haftung von den CWWN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.Die CWWN behalten sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die jeweilige Vertragsbeziehung ist die Fassung zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch den Nutzer gültig.Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der CWWN.

Stand: 06/18