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Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

In den Berufsbildungsgruppen der CWN starten Menschen mit Behinderung, die ihren Weg in das Arbeitsleben beginnen. Die Bildungsmaßnahme beginnt mit einem dreimonatigen Eingangsverfahren. Nach dem Eingangsverfahren finden zumeist in den Berufsbildungsgruppen der zwölfmonatige Grundkurs und anschließend der zwölfmonatige Aufbaukurs in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen statt. Praktika innerhalb und außerhalb der Werkstatt ergänzen das Angebot. 

 

Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, personenzentriert festzustellen,

  • ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
  • welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen,
  • welche Bereiche und Arbeitsfelder der WfbM für eine Eingliederung geeignet sind,
  • welche Ziele dabei verfolgt werden sollen.

 

Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes

  • die persönliche Entwicklung der Teilnehmer*innen zu fördern,
  • ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln,
  • auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

 

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich sind AZAV zertifiziert und unterliegen damit in unserem Qualitätsmanagement einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.  

 

Flyer BBB